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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 16 K 10148/07

Gesetze: UStG 1999 § 4 Nr. 14 EWGRL 388/77 Art. 13

Umsatzsteuerfreiheit von Schönheitsoperationen nur bei medizinischer Indikation

Leitsatz

  1. Zu steuerfreien Umsätzen von Ärzten nach § 4 Nr. 14 Satz 1 UStG.

  2. Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin umfassen nur Tätigkeiten, die zum Zwecke der Vorbeugung, Diagnose, der Behandlung und, soweit möglich, der Heilung von Krankheiten oder Gesundheitsstörungen beim Menschen vorgenommen werden.

  3. Für die Umsatzsteuerfreiheit von Schönheitsoperationen reicht es nicht aus, dass die Operation nur von einem Arzt ausgeführt wird.

  4. Erforderlich ist, dass die Schönheitsoperation dem Schutz der menschlichen Gesundheit dient, d. h. medizinisch indiziert ist. Fehlt die medizinische Indikation, ist die USt-Freiheit der Schönheitsoperation nicht gegeben.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
GStB 2012 S. 225 Nr. 7
IAAAE-12070

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 02.02.2011 - 16 K 10148/07

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