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Ab : Qualitätsnachweis für BAFA-Förderung notwendig
Die seit Jahresanfang geltenden neuen Beratungsrichtlinien der BAFA (wir berichteten in NWB-BB 2/2012 S. 36 NWB XAAAE-00161) sehen u. a. vor, dass die Berater ein Instrument zur Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung erfolgreich im Unternehmen anwenden. Dies bedeutet nicht zwingend, dass Berater bzw. Veranstalter offiziell anerkannt oder zertifiziert sein müssen. Allerdings muss ein entsprechendes Qualitätssystem dokumentiert sein. Für alle Anträge, die bei der BAFA nach dem gestellt werden, ist eine Beratungsförderung ohne Vorlage dieses Qualitätsnachweises nicht mehr möglich.
Anhand welcher Kriterien das Qualitätssystem nachgewiesen werden kann, lesen Sie in dem Dokument „Merkblatt zur Berater-/Veranstaltereigenschaft” unter www.beratungsfoerdung.info (S...