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NWB direkt Nr. 26 vom Seite 709

Erfüllung der Beratungspflicht durch Mandantenrundschreiben?

Dr. Norbert H. Hölscheidt

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB JAAAE-11893 Kann der Steuerberater seine Beratungspflicht gegenüber seinen Mandanten auch durch Rundschreiben anstelle von individuellen Anschreiben erfüllen? Die Rechtsprechung zu dieser Frage ist eher zurückhaltend. Zu empfehlen ist daher im Zweifel die „punktgenaue” Unterrichtung des einzelnen Mandanten im Hinblick auf die gerade für ihn relevanten steuerlichen Fragen. Daneben können Mandantenrundschreiben als Marketinginstrument jedoch zur Mandantenbindung beitragen.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in

Beratungs- und Hinweispflichten des Steuerberaters

[i]Beratungs- und Hinweispflichten des Steuerberaters sind sehr weitreichendDer Steuerberater hat gegenüber seinen Mandanten sehr weitgehende Beratungs- und Hinweispflichten. In den Grenzen des ihm erteilten Auftrags ist der Steuerberater verpflichtet, den Mandanten umfassend zu beraten und ihn auch ungefragt über alle steuerlichen Einzelheiten und deren Folgen sowie insbesondere auch über absehbare Änderungen der Steuerrechtslage zu unterrichten. Die Beratung durch den Steuerberater muss dem Mandanten die notwendige Sach- und Rechtskunde auf steuerlichem und/oder wirtschaftlichem Gebiet vermitteln, damit dieser seine Rechte und Interessen selbständi...

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