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NWB Nr. 26 vom Seite 2134

EU-einheitliche Lastschriften und Überweisungen

Die Bundesregierung [i]SEPA-Begleitgesetzhat das SEPA-Begleitgesetz auf den Weg gebracht. Mit SEPA (Single Euro Payments Area) soll der Zahlungsverkehr innerhalb der EU vereinheitlicht werden. Das SEPA-Begleitgesetz ist nicht zustimmungspflichtig im Bundesrat.S. 2135

Hintergrund

Die am [i]IBAN ersetzt Kontonummer und BLZ in Kraft getretene europäische SEPA-Verordnung sieht vor, dass Überweisungen und Lastschriften ab dem in ganz Europa vereinheitlicht werden. Die nationalen Überweisungs- und Lastschriftformate laufen zu diesem Zeitpunkt aus. Bargeldlose Zahlungen (sowohl Überweisungsverfahren als auch Lastschriftverfahren) sind dann nur noch im SEPA-Format möglich. Eine 22stellige IBAN-Nummer (International Bank Account Number), die sich aus der bisherigen Kontonummer und der Bankleitzahl zusammensetzt, tritt an die Stelle der in Deutschland üblichen Kontonummer und Bankleitzahl. Die bisher international übliche Institutskennung BIC entfällt dann ersatzlos.

[i]Änderungen für VerbraucherDie wichtigsten Änderungen für Verbraucher:

  • Verbraucher müssen spätestens ab dem für Überweisungen und Lastschriften die internationale 22stellige Kontokennung IBAN verwenden. Die IBAN setzt sich zusammen aus der Länderkennzeichnung „...

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