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NWB Nr. 26 vom Seite 2134

Vereinfachter Antrag für die Agrardieselerstattung

[i]Teilweise Vergütung der EnergiesteuerGemäß § 57 EnergieStG und § 103 EnergieStV wird Betrieben der Land- und Forstwirtschaft eine Entlastung von der Energiesteuer bei Kraftstoffen (sog. Agrardieselvergütung) gewährt. Mit dieser teilweisen Vergütung der Energiesteuer soll – im Vergleich zu anderen Mitgliedstaaten – die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Land- und Forstwirtschaft erhalten werden. Betriebe der Land- und Forstwirtschaft können von 47 Cent Energiesteuer je Liter Diesel rd. 21,5 Cent pro Liter für Kraftstoff zurückerhalten, der in landwirtschaftlichen Fahrzeugen und Arbeitsmaschinen verwendet wird (sog. Agrardiesel). Der Einsatz von reinem Biodiesel bzw. Pflanzenöl ist in der Landwirtschaft gänzlich von der Energiesteuer befreit.

[i]AntragsverfahrenDie Steuererstattung wird bisher im Rahmen eines umfangreichen Antragsverfahrens gewährt. Zukünftig soll die Agrardieselerstattung einfacher und schneller werden. Den wesentlich vereinfachten Antrag für die Agrardieselerstattung stellte am der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, Hartmut Koschyk, gemeinsam mit dem Präsidenten des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Gerd Sonnleitner, vor.

[i]Vorteile vereinfachter AntragDie wesentlichen Vorteile des neuen Antrags sind:

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