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NWB Nr. 26 vom Seite 2136

Neue Rechtsprechung zu Pflegekindschaftsverhältnissen mit Volljährigen

Kindergeld für Pflegekinder

Dr. Johannes Selder

[i]BFH, Urteil vom 9. 2. 2012 - III R 15/09 NWB GAAAE-08758 Der BFH hat im Urteil vom - III R 15/09 NWB GAAAE-08758 seine Rechtsprechung zu der Frage konkretisiert, unter welchen Voraussetzungen ein Pflegekindschaftsverhältnis zu einer volljährigen behinderten Person angenommen werden kann. Er hat deutlich gemacht, dass [i]Bilsdorfer, SteuerStud 6/2012 S. 350Betreuung und Pflege für die Annahme eines familienähnlichen Bands und damit eines Pflegekindschaftsverhältnisses nicht ausreichen. Es muss auch ein Erziehungs- und Autoritätsverhältnis dazukommen.

I. Hintergrund der Entscheidung

1. Kinder und Pflegekinder

[i]Definition des KindbegriffsDas EStG sieht in § 32 Abs. 6 EStG Freibeträge für Kinder vor. Auch das Kindergeld nach § 62 EStG wird – wie der Name schon sagt – für Kinder gewährt. Als Kinder gelten leibliche Kinder und Adoptivkinder (§ 32 Abs. 1 Nr. 1 EStG), aber auch Pflegekinder. Für diese enthält § 32 Abs. 1 Nr. 2 EStG eine Legaldefinition.

[i]Besonderheit der PflegekinderPflegekinder sind Personen, mit denen der Steuerpflichtige durch ein familienähnliches, auf längere Dauer berechnetes Band verbunden ist, sofern er sie nicht zu Erwerbszwecken in seinen Haushalt aufgenommen hat. Zusätzlich darf das Obhuts- und Pflegeverhältnis zu den Eltern nicht mehr bestehen. Diese Definition wurde durch das vom BGBl 2003 I S. 2645

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