Suchen

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
OLG Nürnberg Urteil v. - 12 U 2016/11

Gesetze: BGB § 2333; BGB § 2337

Leitsatz

Leitsatz:

1. Zur Entziehung des Pflichtteils wegen begangener schwerer Straftaten und verbüßten langjährigen Haftstrafen.

2. Verzeihung im Sinne von § 2337 BGB liegt vor, wenn der Erblasser durch sein Verhalten zum Ausdruck gebracht hat, dass er die durch den Pflichtteilsentziehungsgrund hervorgerufene Kränkung nicht mehr als solche empfindet und hieraus nichts mehr herleiten will. Hierzu reicht in der Regel aus, wenn in dem Verhältnis des Erblassers zu dem Abkömmling ein Wandel zur Normalität im Sinne eines Wiederauflebens der familiären Beziehungen stattgefunden hat. Verzeihung setzt dagegen weder eine Versöhnung noch ein inniges Verhältnis zwischen Erblasser und Abkömmling voraus.

3. Verzeihung bewirkt ein Erlöschen des Rechts zur Entziehung des Pflichtteils. Ein nachträglicher Sinneswandel des Erblassers kann dieses Recht nicht erneut begründen.

Fundstelle(n):
ErbBstg 2012 S. 185 Nr. 8
NJW 2012 S. 6 Nr. 38
NJW-RR 2012 S. 1225 Nr. 20
RAAAE-11792

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

OLG Nürnberg, Urteil v. 08.05.2012 - 12 U 2016/11

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen