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Geschäftsführer bei unterlassener Aufklärung nicht in den Schutzbereich eines Steuerberatervertrags der GmbH einbezogen
Aus einem zwischen einer GmbH und einem Steuerberater geschlossenen Beratungsvertrag kann der Geschäftsführer dieser GmbH grds. keine individuellen Schadenersatzansprüche ableiten, wenn die Aufklärung über die konkrete Pflicht, Insolvenzantrag zu stellen, unterblieb. Denn ein Geschäftsführer muss selbständig prüfen, ob eine Überschuldung der GmbH eingetreten ist und ob die Vermögenslage der Gesellschaft einen Insolvenzantrag gebietet (§ 64 Abs. 1 GmbHG). Das Gericht lehnte einen Schadenersatzanspruch auch in dem im Streitfall erweiterten Kontext ab, dass der beklagte Berater dem Geschäftsführer im Zusammenhang mit einer geplanten Darlehensgewährung geraten hatte, eine Rangrücktrittserklärung abzugeben, ohne auf die bilanziellen S. 496Folgen eines nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrags ...