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Track 26 | Arbeitslosenversicherung: BVerfG muss über volle Absetzbarkeit entscheiden
Zur beschränkten Abziehbarkeit der Aufwendungen zur Arbeitslosenversicherung an die Bundesagentur für Arbeit ist beim BVerfG eine Verfassungsbeschwerde anhängig. Sie richtet sich gegen ein Urteil des BFH von Ende 2011, wonach kein verfassungsrechtlicher Anspruch darauf besteht, dass die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung einkommensteuerlich in voller Höhe oder zumindest im Wege eines negativen Progressionsvorbehalts zu berücksichtigen sind.
Obwohl die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung an die Bundesagentur für Arbeit von Arbeitnehmern zwangsweise geleistet werden müssen, sind sie im Rahmen der Sonderausgaben nur beschränkt abzugsfähig. Diese Entscheidung des Gesetzgebers hat der Bundesfinanzhof Ende 2011 gut geheißen. Die höchsten deutschen Steuerrichter sahen keinen Verstoß gegen das subjektive Nettoprinzip. Die Kläger haben aber nicht aufgegeben und eine Verfassungsbeschwerde erhoben.
Die existenznotwendigen Aufwendungen eines Steuerpflichtigen zu einer privaten Kranken- und Pflegeversicherung müssen in voller Höhe als Sonderausgaben abzugsfähig sein. Dieser bahnbrechenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 20...