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Steuern mobil Nr. 7 vom

Track 20-22 | ELSTER: Elektronische Abgabe von Voranmeldungen und Erklärungen

Der BFH hat entschieden, dass die Verpflichtung des Unternehmers, die Umsatzsteuer-Voranmeldungen dem Finanzamt grundsätzlich elektronisch zu übermitteln, verfassungsgemäß ist. Das Urteil nehmen wir zum Anlass, Sie auf die neuen Pflichten zur elektronischen Abgabe von Steuererklärungen ab dem Veranlagungszeitraum 2011 hinzuweisen.

Track 20 | Aktuelles BFH-Urteil zu USt-Voranmeldungen

Seit dem müssen Unternehmen ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungen dem Finanzamt elektronisch übermitteln. Diese Verpflichtung ist verfassungsgemäß. Das hat jetzt der Bundesfinanzhof entschieden. Für den Veranlagungszeitraum 2011 müssen in vielen Fällen die Jahressteuererklärungen erstmals elektronisch übertragen werden. Das aktuelle Urteil ist für uns daher ein willkommener Anlass, Sie über die neuen Pflichten zu informieren. Doch werfen wir vorab einen Blick auf die jüngste Entscheidung des XI. Senats unter Vorsitz von Prof. Dr. Hans-Friedrich Lange.

Bald dürfte es wohl keinen Unternehmer mehr geben, der aus wirtschaftlichen oder persönlichen Gründen nicht in der Lage ist, eine Voranmeldung oder eine Steuererklärung elektronisch abzugeben. Das Thema erledig...

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