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Steuern mobil Nr. 7 vom

Track 12 | Doppelbesteuerung: Keine Fünftel-Methode bei Verlusten zu Lasten der Steuerpflichtigen

Nach einem für Steuerzahler positiven Urteil des BFH unterfällt ein im Ausland realisierter Verlust aus der Veräußerung oder Aufgabe eines Betriebs, der abkommensrechtlich in Deutschland nur bei der Festsetzung des Steuersatzes (sogenannte Progressionsvorbehalt) zu berücksichtigen ist, nicht der sogenannten Fünftel-Methode für außerordentliche Einkünfte.

Über einen interessanten Sachverhalt hatten wir Sie in unserer Oktober-Ausgabe 2011 informiert. Nun hat der Bundesfinanzhof die für Steuerzahler positive Entscheidung der Vorinstanz bestätigt. Wenn Sie in vergleichbaren Fällen die Bescheide offen gehalten haben, dann haben Sie, respektive Ihre Mandanten, jetzt einen Grund zur Freude.

Ein in Deutschland lebendes Arztehepaar hatte eine Gemeinschaftspraxis in der Schweiz eröffnet, diese aber bereits kurze Zeit später wieder mit Verlust verkauft. Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen mit den Eidgenossen hat das zur Konsequenz: Die Veräußerungsverluste in der Schweiz können bei der Steuerveranlagung in Deutschland bei der Ermittlung der Einkünfte nicht abgezogen werden. Die Verluste sind aber im Wege des negativen Progressionsvorbehaltes zu berücksich...

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