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Steuern mobil Nr. 7 vom

Track 06 | Lohnsteuer: Praxisnahe Beispiele zur regelmäßigen Arbeitsstätte

Die Finanzverwaltung hat Ende 2011 mit einem BMF-Schreiben auf die geänderte BFH-Rechtsprechung zur regelmäßigen Arbeitsstätte reagiert. Ergänzend hierzu erläutert die OFD Rheinland anhand zahlreicher Beispiele die Konsequenzen für Außendienstmitarbeiter, Leiharbeitnehmer sowie Arbeitnehmer, die an Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen oder vorübergehend an anderen betrieblichen Einrichtungen des Arbeitgebers tätig sind.

„Das Bundesfinanzministerium akzeptiert die Änderung der BFH-Rechtsprechung zur regelmäßigen Arbeitsstätte.” Nun, unter dieser Überschrift hatten wir Sie in unserer Februar-Ausgabe 2012 über das Anwendungsschreiben informiert, mit dem das BMF auf die neue Sichtweise des Bundesfinanzhofs reagiert hat.

Der BFH hat bekanntlich entschieden: Ein Arbeitnehmer kann maximal eine regelmäßige Arbeitsstätte je Arbeitsverhältnis haben. Das BMF-Schreiben enthält Vereinfachungsregelungen zur Bestimmung der regelmäßigen Arbeitsstätte beim Arbeitgeber. Es lässt aber auch die vollumfängliche Anwendung der neuen Rechtsprechung in allen offenen Fällen zu, bis zu einer möglichen gesetzlichen Neuregelung .

Wenn Sie sich umfassend über die n...

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