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Retrograde Bewertung unfertiger Erzeugnisse und Leistungen in der Handels- und Steuerbilanz
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB ZAAAE-11250 Für Zwecke der Vorratsinventur zum Bilanzstichtag bietet sich zur Ermittlung der Herstellungskosten die retrograde Methode an. Dies gilt insbesondere dann, wenn im Unternehmen – wie bei [i]Patek, BFuP 3/2011 S. 282vielen kleinen und mittelständischen Betrieben – keine aussagekräftige Kostenrechnung vorhanden ist.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in
Kennzeichen unfertiger Erzeugnisse und Leistungen: [i]Angefangene Kundenaufträge ohne GewinnrealisierungIhnen liegen Kundenaufträge zugrunde, bei denen bis zur Abnahme des herzustellenden Gegenstands durch den Auftraggeber noch keine Gewinnrealisierung beim Unternehmen eingetreten ist. Bis dahin sind diese Vermögensgegenstände mit den Herstellungskosten zu aktivieren.
Konkrete Bewertungsnormen: [i]Umfang der Herstellungskosten nach Handels- und SteuerrechtZu den Herstellungskosten (§ 255 Abs. 1 bis 3 HGB) im Steuer- wie im Handelsrecht gehören zwingend die Einzelkosten und angemessene Teile der notwendigen Gemeinkosten. Wegen der steuerrechtlichen Einbeziehung hinsichtlich der Kosten der allgemeinen Verwaltung, Aufwendungen für soziale Einrichtungen, freiwillige soziale Leistungen sowie Kosten der betrieblichen Altersversorgung (Handelsrechtlich = Aktivierungswahlrecht, vgl. § 255 Abs. 2 Satz 3 HGB) wird auf das ...BStBl 2010 I S. 239BStBl 2010 I S. 597