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BFH 08.03.2012 V R 14/11, NWB 25/2012 S. 2045

Umsatzsteuer | Steuersatz auf Leistungen einer gemeinnützigen GmbH im Rahmen eines Zweckbetriebs

Das ist in folgenden Leitsätzen zusammengefasst: (1) Zu den Grenzen der richtlinienkonformen Auslegung bei § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a Satz 1 UStG. (2) Übernachtungs- und Verpflegungsleistungen, die ein gemeinnütziger Verein im Zusammenhang mit steuerfreien Seminaren erbringt, unterliegen gem. § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a Satz 3 UStG nicht dem ermäßigten Steuersatz.

Anmerkung:

Die Klägerin ist eine gemeinnützige GmbH, die in Seminaren Betriebs- und Personalräte schulte. Sie brachte die Seminarteilnehmer auf Wunsch gegen gesondertes Entgelt mit Verpflegung in angemieteten Hotelräumen unter. Die Seminargebühren sind nach § 4 Nr. 22 UStG steuerfrei. Die Unterbringung und Verpflegung als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb gehört nicht zu den steuerfreien Umsätzen, was unstreitig war. Der GmbH wurde auch dafür nicht der begehrte ermäßigte Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG gewährt,...

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