Draisinenbahn – Ermäßigter Steuersatz
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Erbrachte die Klägerin durch den Betrieb einer Draisinenbahn sonstige Leistungen in Form einer zeitlich begrenzten Vermietung eines Beförderungsmittels oder einer Personenbeförderung, welche dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % unterliegt?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
YAAAE-11220