Arbeitshilfe - Stand: 24.04.2013

Rechtskraftwirkung der Eintragung in der Insolvenztabelle - Keine Änderung nach den Vorschriften der AO

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1. Unter welchen Voraussetzungen ist die Änderung einer widerspruchslos festgesetzten und in der Tabelle eingetragenen Steuerforderung möglich, wenn zuvor kein Steuerbescheid ergangen ist?

2. Welche Wirkung entfaltet ein vom FA widerspruchslos entgegengenommenes Bestätigungsschreiben, wenn sich dieses Schreiben auf eine telefonische Zusage des FA bezieht, die nach dem Eindruck des FA nicht erteilt wurde?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Bei Schreibvorlagen/Mustern handelt es sich stets um Orientierungshilfen, die als Beispiele zu verstehen sind und keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit oder Vollständigkeit erheben. Auch wenn die Schreibvorlagen/Muster viele praxiserprobte Anhaltspunkte beinhalten, ist eine Einzelfallbetrachtung nicht entbehrlich. Für die richtige Anwendung im konkreten Einzelfall hat der Anwender selbst Sorge zu tragen. Es kann keine Haftung übernommen werden.

Fundstelle(n):
RAAAE-11218