Arbeitshilfe August 2013

Abzug der Vorsteuer auf zum Zwecke der Verwaltung eines Rentenfonds erbrachten Dienstleistungen

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Kann ein Steuerpflichtiger, der nach Maßgabe der Vorschriften des nationalen Altersrentenrechts einen eigenständigen Rentenfonds gegründet hat, um die Altersrenten seiner Arbeitnehmer und ehemaligen Arbeitnehmer, die diesem Fonds angeschlossen sind, sicherzustellen, die Steuer auf Dienstleistungen, die ihm zur Durchführung der Altersrentenversorgung und der Betriebsführung des Rentenfonds erbracht worden sind, gemäß Art. 17 der Richtlinie 77/388 (Art. 168 und 169 der Richtlinie 2006/112) in Abzug bringen? - Ist ein Rentenfonds, der mit dem Ziel gegründet worden ist, bei möglichst niedrigen Kosten die Zahlung einer Altersrente an die Anteilseigner des Rentenfonds zu realisieren, und in den von diesen Anteilseignern oder in deren Namen Kapital eingebracht und angelegt wird, wobei die Ertragsergebnisse ausgeschüttet werden, als „Sondervermögen” im Sinne von Art. 13 Teil B Buchst. [d] Nr. 6 der Richtlinie 77/388 (Art. 135 Abs. 1 Buchst. g der Richtlinie 2006/112) anzusehen?

Beim EuGH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
GAAAE-11184