Dumping - Einfuhren bestimmter Magnesia-Steine mit Ursprung in China - Verordnung, die eine Interimsüberprüfung abschließt
Bitte beachten Sie: Seit der Veröffentlichung dieses Dokuments hat sich der Rechts- oder Wissensstand geändert. Daher finden Sie dieses Dokument nur noch über bestehende Verlinkungen oder die NWB DokID.
Rechtsmittel mit dem Ziel das angefochtene aufzuheben und den im ersten Rechtszug gestellten Anträgen stattzugeben und folglich den gemäß der Verordnung (EG) Nr. 826/2009 des Rates vom zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1659/2005 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter Magnesia-Steine mit Ursprung in der Volksrepublik China gegen sie festgesetzten Antidumpingzoll für nichtig zu erklären, soweit dieser den Antidumpingzoll übersteigt, der anwendbar wäre, wenn er auf der Grundlage der bei der Ausgangsuntersuchung angewandten Methode bestimmt worden wäre, um nach Art. 2 Abs. 10 der (Grund-)Verordnung (EG) Nr. 384/96 die Nichterstattung der chinesischen Mehrwertsteuer bei der Ausfuhr zu berücksichtigen.
Beim EuGH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
Bitte beachten:
Bei Schreibvorlagen/Mustern handelt es sich stets um Orientierungshilfen,
die als Beispiele zu verstehen sind und keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit
oder Vollständigkeit erheben. Auch wenn die Schreibvorlagen/Muster viele
praxiserprobte Anhaltspunkte beinhalten, ist eine Einzelfallbetrachtung nicht
entbehrlich. Für die richtige Anwendung im konkreten Einzelfall hat der
Anwender selbst Sorge zu tragen. Es kann keine Haftung übernommen werden.
Fundstelle(n):
VAAAE-11179