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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - 2 K 1122/2009

Gesetze: AO § 162, EStG § 4 Abs. 3, UStG § 22

1. Die Verletzung von Nachweispflichten führt auch bei einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG zur Schätzungsbefugnis - 2. zu den Voraussetzungen einer sachgerechten Schätzung nach der sog. 30:70-Methode bei Gaststättenumsätzen

Leitsatz

zu 1.) Auch die vereinfachte Gewinnermittlungsart nach § 4 Abs. 3 EStG verlangt vom Steuerpflichtigen die korrekte und leicht nachprüfbare Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle. Die Verletzung dieser Nachweispflicht führt zur Schätzungsbefugnis.

zu 2.) Auch, wenn die Schätzung von Gaststättenumsätzen nach den Verhältniszahlen von 30 v.H. für Getränkeumsätze zu 70 v.H. für Speisenumsätze (sog. 30:70-Methode) in der Prüfungspraxis eine Berechtigung hat, so verlangt eine sachgerechte Schätzung dennoch, dass den jeweiligen tatsächlichen Verhältnissen der Gaststätte Rechnung getragen wird. Allein ein entsprechendes Verhältnis der Verkaufspreise laut Speisekarte genügt nicht.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BBK-Kurznachricht Nr. 15/2012 S. 682
DStR 2013 S. 10 Nr. 3
DStR 2013 S. 10 Nr. 3
DStRE 2013 S. 304 Nr. 5
PStR 2012 S. 291 Nr. 12
GAAAE-11064

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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 08.05.2012 - 2 K 1122/2009

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