Zulässigkeit der isolierten Zurücknahme
der Einspruchsentscheidung während bereits anhängiger Anfechtungsklage
Anfechtung einer Prüfungsanordnung wegen fehlender örtlicher
Zuständigkeit
Örtliche Zuständigkeit für Umsatzsteuer
Zuständigkeitswechsel
Leitsatz
1. Das Begehren des Klägers, die
Erledigung der Hauptsache festzustellen, ist unbegründet und mit der Kostenlast
zu Lasten des Klägers festzustellen, wenn das ursprüngliche Begehren auf
Rücknahme einer Prüfungsanordnung gerichtet ist, das FA aber mit seinem
Bescheid nicht diese, sondern lediglich die zu dieser Prüfungsanordnung
ergangene Einspruchsentscheidung zurücknimmt und die Annahme der Rücknahme der
ursprünglichen Prüfungsanordnung keine Stütze im Wortlaut des
Rücknahmeschreibens findet.
2. Für das Eingreifen von § 68 FGO
ist nicht danach zu unterscheiden, ob das FA den angefochtenen Verwaltungsakt
selbst ersetzt oder lediglich die Einspruchentscheidung.
3. Das FA kann bei bereits anhängiger
Anfechtungsklage lediglich die Einspruchsentscheidung isoliert von dem
zugrundeliegenden Verwaltungsakt zurücknehmen und unter Wahrung eines
zeitlichen Zusammenhangs durch eine erneute Einspruchentscheidung ersetzen.
4. Für die Umsatzsteuer ist gem. § 21
Abs. 1 S. 1 AO das FA örtlich zuständig, von wo aus der Unternehmer seine
gewerbliche Tätigkeit betreibt. Das ist der Ort an dem der Plan, auf dem die
Tätigkeit beruht, zur Ausführung gelangt, d.h. die Tätigkeit angeboten wird,
Aufträge und Zahlungen entgegengenommen und die Ausführungen vorbereitet
werden. Dieser Ort kann, muss aber nicht mit dem Ort der Geschäftsleitung i. S.
d. § 10 AO zusammenfallen. Der Unternehmenssitz gem. § 11 AO ist für die
Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit für die Umsatzsteuer unerheblich.
5. Eine Aktenübernahme ist für die
Frage eines Zuständigkeitswechsels des FA unerheblich. Der Wechsel der
Zuständigkeit eines FA gem. § 26 AO tritt nicht ein, wenn das FA die
Tatbestandsvoraussetzungen der die Zuständigkeit festlegenden Norm nicht prüft
und damit keine Überlegungen zu den für einen Zuständigkeitswechsel
maßgeblichen Umständen tätigt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): JAAAE-11050
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Online-Dokument
FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil v. 25.01.2012 - 3 K 1216/09
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