Erschütterung des Anscheinsbeweises für die private Nutzung eines Firmenwagens
Leitsatz
1. Steht bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer der tatsächliche Umfand der privaten Nutzung des durch den Arbeitgeber überlassenen
Dienstwagens mangels Ordnungsmäßigkeit des Fahrtenbuches nicht fest, kann der Anscheinsbeweis der Privatnutzung des Fahrzeugs
nicht durch die bloße Behauptung, keine Privatfahrten durchgeführt zu haben bzw. hierfür einen anderen Pkw genutzt zu haben,
entkräftet werden.
2. Dies gilt ebenso, wenn das formale Verbot der Privatnutzung eines Firmenwagens nicht überwacht wird und ein Näheverhältnis
zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer wie insbesondere bei der Überlassung an den beherrschenden GmbH-Gesellschafter besteht.
3. Ein Arbeitsvertrag enthält kein ausnahmsloses Verbot der privaten Nutzung eines Firmenwagens, wenn eine private Nutzung
nur „grundsätzlich” untersagt und damit nicht uneingeschränkt ausgeschlossen ist.
Fundstelle(n): DStR 2012 S. 6 Nr. 33 DStRE 2012 S. 1368 Nr. 22 Ubg 2012 S. 811 Nr. 12 OAAAE-11044
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Online-Dokument
FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 13.04.2011 - 14 K 14175/07
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