Aussetzung der Vollziehung beim Widerruf der Bestellung zum Steuerberater
Leitsatz
Wird die Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls widerrufen, ohne den Sofortvollzug anzuordnen und hat der Steuerberater
gegen den Widerrufsbescheid Klage erhoben, ist ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung mangels Rechtsschutzbedürfnisses
unzulässig.
Für einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung einer berufsrechtlichen Entscheidung bzw. für einen Antrag auf Wiederherstellung
der aufschiebenden Wirkung gem. § 69 Abs. 5 S. 3 FGO fehlt das Rechtsschutzinteresse, wenn gegen diese Entscheidung Klage
erhoben worden ist.
Fundstelle(n): TAAAE-11038
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Online-Dokument
Hessisches Finanzgericht, Beschluss v. 26.03.2012 - 13 V 61/12
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