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FG Köln 26.1.2012 6 K 4538/07, BBK 12/2012 S. 536

Bilanzierung | Abschreibung des Praxiswerts bei Erwerb einer Arztpraxis mit kassenärztlicher Zulassung

Nach dem FG Köln kann der Erwerber einer Arztpraxis mit kassenärztlicher Zulassung auf den erworbenen Praxiswert AfA über einen Zeitraum von drei bis fünf Jahren vornehmen. Der für den Praxiswert gezahlte Betrag ist nicht aufzuspalten in einen abschreibbaren Praxiswert im engeren Sinne und in einen nicht abschreibbaren „Vorteil aus kassenärztlicher Zulassung”.

[i]FG schätzt Nutzungsdauer auf vier Jahre Im Streitfall wollte das Finanzamt statt eines abschreibbaren Praxiswertes von 880.000 DM nur einen abschreibbaren Praxiswert in Höhe von 460.000 DM anerkennen und den Restbetrag von 420.000 DM als nicht abnutzbaren Vorteil aus kassenärztlicher Zulassung ansetzen. Dem widersprach das FG und ließ die AfA auf den Gesamtbetrag von 880.000 DM zu. Das FG nahm eine Nutzungsdauer von vier Jahren an.

Hinweise:

[i]Zulassung nicht übertragbarDas FG fo...

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