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FG Nürnberg 27.1.2012 7 K 966/2009, BBK 12/2012 S. 536

Bilanzierung | Ferrari beim Tierarzt kein Betriebsvermögen

Ein Fachtierarzt für Kleintiere kann einen Ferrari Spider nicht seinem Betriebsvermögen zuordnen. Damit sind nur die Aufwendungen für die tatsächlich durchgeführten betrieblichen Fahrten absetzbar, und zwar in der Höhe, in der sie bei einem gängigen Pkw der Oberklasse (BMW oder Mercedes) entstanden wären.

[i]Luxusfahrzeug ist nicht geeignet, den Betrieb zu fördernDas FG Nürnberg verneinte die Zugehörigkeit des Ferrari zum Betriebsvermögen. Denn der Ferrari war wegen der hohen Kosten von 14,56 €/km im Streitfall nicht geeignet, den Betrieb zu fördern. Das Fahrzeug konnte daher weder notwendiges noch gewillkürtes Betriebsvermögen sein. Für einen Fachtierarzt für Kleintiere besteht auch kein besonderer Repräsentationsaufwand. Der Erwerb eines solchen Luxusfahrzeugs berührt vornehmlich private Interessen und Neigun...

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