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BMF 01.06.2012 IV D 3 – S 7141/11/10003–06, BBK 12/2012 S. 540

Umsatzsteuer | Buch- und Belegnachweis weiter nach alter Rechtslage

Das BMF verlängert die bisherige Übergangsregelung beim Buch- und Belegnachweis innergemeinschaftlicher Lieferungen bis zum Jahresende und verzichtet somit auf die von Seiten der Unternehmen und ihren Verbänden heftig kritisierte Gelangensbestätigung. Mit diesem Formular sollten die Exporteure eigentlich die Steuerfreiheit innergemeinschaftlicher Lieferungen seit 2012 nachweisen.

Hinweis:

[i]Jahressteuergesetz 2013: Änderung der UStDVGeplant ist, mit dem Jahressteuergesetz 2013 die UStDV erneut zu ändern und die Nachweispflichten anzupassen. Das BMF betont, beim Exportnachweis nicht hinter die bis 2011 geltende Rechtslage zurücktreten zu wollen.

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