Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein - KSt-Kurzinfo 2012 5

Gemeinnützigkeit;
Steuerliche Behandlung von Zytostatikalieferungen durch die Krankenhausapotheke im Rahmen einer ambulanten onkologischen Therapie

Mit hat das Finanzgericht Münster entschieden, dass die Abgabe von Zytostatika an ambulant versorgte Patienten dem Zweckbetrieb Krankenhaus zuzuordnen ist. Die Zytostatika-Abgabe sei Bestandteil der einheitlichen Krankenhausleistung „ambulante Behandlung” und daher wie die Behandlung selbst dem Zweckbetrieb zuzurechnen.

Mit dieser Entscheidung weicht das Finanzgericht von der Verwaltungsauffassung ab (vgl. KSt-Kartei SH, § 5 KStG, Karte H 13.10). Das beklagte Finanzamt hat daher die zugelassene Revision eingelegt, die beim BFH unter dem Aktenzeichen I R 31/12 anhängig ist.

Einspruchsverfahren, in denen sich Stpfl. auf das anhängige Revisionsverfahren berufen, ruhen gem. § 363 Abs. 2 Satz 2 AO kraft Gesetzes.

Auf das beim BFH anhängige Verfahren (Aktenzeichen V R 19/11) zur umsatzsteuerlichen Würdigung der Zytostatika-Abgabe weise ich der Vollständigkeit halber hin.

Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein v. - KSt-Kurzinfo 2012 5

Fundstelle(n):
IAAAE-10998