Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Gewerbesteuer | Keine Hinzurechnung von Lagergebühren
Der OFD Magdeburg ist die Frage gestellt worden, ob für Aufwendungen für Lagergebühren der § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG uneingeschränkt anzuwenden ist und sie dem Gewerbeertrag hinzuzurechnen sind. Nach der sind Gebühren aufgrund eines Lagervertrags, der nicht nur auf das bloße Einstellen von Waren abstellt, nicht wie Miet- oder Pachtzins nach § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG hinzuzurechnen. Zu diesem Thema erscheint demnächst ein Beitrag in der NWB.