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BFH 17.04.2002 X R 8/00
Einkommensteuer; | Verpächterwahlrecht bei Wegfall der Voraussetzungen einer unechten qualifizierten Betriebsaufspaltung (§ 15 Abs. 1 Nr. 1, § 16 Abs. 3 EStG)
Verpachtet der Besitzunternehmer alle wesentlichen Betriebsgrundlagen nach Beendigung einer unechten qualifizierten Betriebsaufspaltung an ein fremdes Unternehmen, steht ihm das nach st. Rspr. des BFH bei der Betriebsverpachtung im Ganzen eröffnete Verpächterwahlrecht zu (). Die unechte Betriebsaufspaltung wird steuerrechtlich grundsätzlich ebenso behandelt wie die echte Betriebsaufspaltung (Anschluss an st. BFH-Rspr.). Verfassungsrechtliche Bedenken gegen diese Rspr. bestehen nicht.