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OFD Rheinland 14.05.2011 , StuB 11/2012 S. 449

Anwendung des § 8b Abs. 3 KStG a. F. auf Auslandsbeteiligungen im VZ 2001 bzw. bei abweichendem Wirtschaftsjahr im VZ 2002

Mit dem a/07/10006 NWB MAAAD-58730 wurde die Anwendung der EuGH-Rechtsprechung in der Rs. „STEKO” auf Teilwertabschreibungen geregelt. Das BMF-Schreiben ist mittlerweile durch das a/07/10006 NWB BAAAE-08161 ersetzt worden. Die wurde deshalb ebenfalls aufgehoben.

Nach dem neuen BMF-Schreiben ist zum einen die Begrenzung auf börsenkursbedingte Teilwertabschreibungen entfallen und zum anderen ist die EuGH-Rechtsprechung nun auch auf Verluste aus der Veräußerung von Auslandsbeteiligungen anzuwenden. Bei Drittstaatenbeteiligungen ist es bei der Begrenzung auf Fälle mit einer Beteiligungshöhe von weniger als 10 % geblieben.

Die Einschränkung auf eine Beteiligungsquote von w...

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