Praxis-Leitfaden Jahresabschluss
1. Aufl. 2012
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
IX. Übergang zum Vermögensvergleich/Wechsel der Gewinnermittlungsart
Werden die Grenzen des § 141 AO (Umsatz mehr als 500.000 € oder Gewinn von mehr als 50.000 €) erreicht, ist bei Aufforderung durch das Finanzamt ein Übergang zum Vermögensvergleich erforderlich. Zum 01.01. muss eine Übergangsbilanz erstellt werden; durch diese Umstellung ergeben sich Korrekturposten:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Anzahlungen an Lieferer lt. Eröffnungsbilanz | + | ………… |
Warenanfangsbestand lt. Eröffnungsbilanz | + | ………… |
Forderungen lt. Eröffnungsbilanz | + | ………… |
Sonstige Forderungen lt. Eröffnungsbilanz | + | ………… |
Aktive RAP lt. Eröffnungsbilanz | + | ………… |
Verbindlichkeiten lt. Eröffnungsbilanz | ./. | ………… |
Erhaltene Anzahlungen lt. Eröffnungsbilanz | ./. | ………… |
Sonstige Verbindlichkeiten lt. Eröffnungsbilanz | ./. | ………… |
Rückstellungen lt. Eröffnungsbilanz | ./. | ………… |
Passive RAP lt. Eröffnungsbilanz | ./. | ………… |
=
Korrekturgewinn | ………… |
Auf Antrag kann dieser Übergangsgewinn gleichmäßig auf drei Jahre verteilt werden.
Besonderheit Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer und Vorsteuer aus der Eröffnungsbilanz haben sich bisher noch nicht ausgewirkt und sind deshalb in der USt VA 01 zu berücksichtigen.
Erneuter Wechsel der Gewinnermittlungsart
Der Steuerpflichtige ist grundsätzlich drei J...BStBl 2001 II S. 102