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Zeugnis vom Finanzamt
Die Digitalisierung hält bei der Finanzverwaltung Einzug – und über das Risikomanagement könnte das zu einer fragwürdigen Beurteilung der Steuerberater führen
Im Zuge des Risikomanagementsystems der Finanzverwaltung wird auch der Name des Steuerberaters vermerkt, der den Steuerpflichtigen vertritt. Die Frage ist: Wird diese Information – und damit der Berater – bewertet? StBMag hat aus der Steuerverwaltung dazu widersprüchliche Signale erhalten.
Wenn die Befürchtung stimmt, mit der sich ein Steuerberater an das StBMag gewendet hat, dann könnte ein Sachbearbeiter im Finanzamt ungefähr solch einem Gedankengang nachgehen: „StB Meier? StB Meier? Da war doch was? Ah, da haben wir es ja: Drei andere Mandanten haben sich nach einer Betriebsprüfung außerordentlich hohe Nachforderungen eingehandelt. Zu den pünktlichsten Abgebern gehörten StB Meier bzw. seine Mandanten auch nicht gerade. Und was haben wir hier? Zwei substanzlose Einsprüche in anderen Verfahren. Tja, Herr Meier, sieht so aus, als ob wir mit unserer Einschätzung ihrer Mandanten grundsätzlich näher an der Wahrheit liegen als Sie mit Ihren Erklärungen. Am besten ich mache mir einen Vermerk, dass die Meier-Fälle grundsätzlich manuell überprüft werden, selbst wenn sie zahlenmäßig unauffällig sind. Sicher ist sicher.”
Die Finanzverwaltung rüstet im Risikomanag...