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Erbschaft und Sozialleistungen: Konsequenzen für Leistungsempfänger
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB CAAAE-10371 Sozialstaatliche Leistungen folgen dem Grundsatz der Subsidiarität. Geldwerte Zuwächse aus Erbschaften können diese kürzen oder ganz zum Wegfall bringen. Die jeweilige Zuwachsform als Einkommen oder Vermögen hat für Bestand und Höhe der sozialrechtlichen Transferleistungen erhebliche wirtschaftliche Bedeutung. Im Zweifel ist die Einstufung von Zuwendungen als Vermögen wegen der Freibetragssystematik für den Leistungsempfänger günstiger. Grds. umstritten ist daher, ob Erbschaften und ihre Ausformungen als Vermögen oder Einkommen zu qualifizieren sind.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in
Vermögen und Einkommen
[i]Zuflusstheorie des BVerwGIn seiner Rechtsprechung hält das Bundessozialgericht an der vom Bundesverwaltungsgericht eingeführten sog. Zuflusstheorie fest: „Vermögen ist danach das, was der Leistungsempfänger vor Antragstellung bereits hatte. Einkommen i. S. des § 11 SGB II ist alles das, das jemand nach Antragstellung wertmäßig dazu erhält”.
[i]Abgrenzung bleibt unklar Abschätzbar wird damit aber noch nicht, ob erbrechtliche Positionen im Einzelfall einkommens- oder vermögensbezogen sind. Dies wird deutlich, wenn bei einer Erbschaft geldwerte Zuwächse aus einer Gesamtre...