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Verbesserter Schutz vor Kostenfallen im elektronischen Rechtsverkehr („Buttonlösung”)
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 1912Mit der Neufassung des § 312g BGB, die am in Kraft treten wird, hat der Gesetzgeber einen ersten wichtigen und längst überfälligen Schritt zum Schutz des Verbrauchers gegen die Kosten- und Abo-Fallen von unseriösen Online-Händlern getan. Die Falle, in die ca. jeder zehnte Online-Nutzer in Deutschland bereits geraten ist, besteht darin, dass in dem Internetauftritt dieser Händler eine Leistung zunächst als „gratis” bezeichnet wird, später im „Kleingedruckten” jedoch die Entgeltlichkeit oder eine Abonnementverpflichtung versteckt auftaucht und meist überlesen wird.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .
Bestehende Gesetzeslage
[i]Bereits bestehende Gesetze gegen Kostenfallen sind nicht effektivDie bereits bestehenden gesetzlichen Regelungen zum Schutz des Verbrauchers vor diesen Kosten- und Abo-Fallen haben sich in der Praxis als ineffektiv erwiesen, weil die Verbraucher meist in der juristischen Bewertung ihres Bestellvorgangs unsicher sind und sich oft durch Einschüchterungspraktiken von Inkassounternehmen (gelegentlich auch von Rechtsanwälten) zur Begleichung unberechtigter Forderungen verleiten lassen. [i]Verbraucher zahlen aus Unkenntnis und Angst vor einem RechtsstreitDa es sich bei diesen Forderungen i. d. R. um kleinere Beträge handelt, zahlen viele lieber ...