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Qualität der Rechnungslegung unter Berücksichtigung von Wahlrechten
Bewertung und Beurteilung von Unternehmensbeteiligungen
Unternehmensbeteiligungen werden primär auf Basis der Jahresabschlüsse beurteilt. Die Frage der Beurteilung stellt sich grundsätzlich bei An- oder Verkauf von Unternehmen, aber auch bei einer Bewertung, wenn z. B. eine Neuorganisation unter Erben erfolgen soll. Berater, die entsprechende Abschlüsse erstellen, sind für die Analyse prädestiniert. Bestimmte Kennzahlen aus den zur Verfügung stehenden Daten zu bilden ist dabei mittels der zur Verfügung stehenden DV-Programme eine einfache Dienstleistung, die kaufmännisch versierte Mandaten auch ohne Probleme selbst durchführen können. Erst die Berücksichtigung bilanzieller Wahlrechte ermöglicht die Gewinnung objektiver Informationen. Hier kann der Berater seinem Mandanten einen echten Mehrwert liefern, insbesondere auf möglicherweise kritische Situationen hinweisen, in denen die zur Verfügung gestellten Daten nicht die reale Entwicklung der Beteiligung widerspiegeln.
I. Gründe und Anlässe für die Analyse der Rechnungslegung
Kein Mandant wird grundlos eine Analyse der Rechnungslegung in Auftrag geben. Vielmehr wird ein konkreter Grund für die intensive Auseinandersetzung mit dem jeweiligen Unternehmen vorliege...