Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
LSG Rheinland-Pfalz Urteil v. - L 4 R 487/11

Leitsatz

Leitsatz:

1. Die Neuvergabe einer Versicherungsnummer ist im Wege der kombinierten Anfechtungs- und Verpflichtungsklage erreichbar.

2. Eine "erste Angabe" i. S. d. § 33a Abs. 1 SGB I liegt auch vor, wenn der Versicherte zunächst unter einer Scheinidentität auftrat, um seine Abschiebung zu verhindern, sodass bei späterer Offenbarung der zutreffenden Personaldaten eine Abweichung vom zunächst angegebenen Geburtsdatum im Bereich des Sozialrechts nur unter den Voraussetzungen des § 33a Abs. 2 SGB I erfolgen darf.

3. Ein anderes Geburtsdatum ergibt sich auch dann aus einer Alturkunde i. S. d. § 33a Abs. 2 Nr. 2 SGB I, wenn die Urkunde zwar das Geburtsdatum nicht nennt, wohl aber belegt, dass eine Person zu einem bestimmten Zeitpunkt gelebt hat (Schulabschluss) und aus diesem Umstand sowie weiterer allgemein zugänglicher Erkenntnisse (regelmäßiges Einschulungsalter und Dauer der Schulzeit) auf ein Geburtsdatum zurückgerechnet werden kann.

Fundstelle(n):
EAAAE-10314

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

LSG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 07.03.2012 - L 4 R 487/11

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen