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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 7 KA 77/10 KL

Leitsatz

Leitsatz:

1. Die Heraufsetzung der Mindestmenge für die stationäre Versorgung Frühgeborener mit Geburtsgewicht unter 1.250 Gramm von 14 auf 30 mit Wirkung vom ist rechtswidrig. Die Mindestmengenvereinbarung des Gemeinsamen Bundesausschusses (Beschluss vom ) ist insoweit nichtig.

2. Der bloße Trend einer Risikoreduktion ist nicht geeignet, die besondere Abhängigkeit der Leistungsqualität von der Leistungsmenge im Sinne von § 137 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 SGB V zu belegen.

Fundstelle(n):
HAAAE-10284

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LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 21.12.2011 - L 7 KA 77/10 KL

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