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FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 11 K 11060/07 EFG 2012 S. 1297 Nr. 13

Gesetze: GrEStG § 16 Abs. 1 Nr. 1

Grunderwerbsteuerrechtliche Rückgängigmachung eines Grundstückskaufs bei Weiterveräußerung in einer Urkunde

Leitsatz

1. Die Rückgängigmachung eines Grundstückskaufvertrags gem. § 16 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG ist ausgeschlossen, wenn dem früheren Grundstückserwerber aus dem rückgängig gemachten Erwerbsvorgang eine Rechtsposition verbleibt, weil die Aufhebung des Grundstückskaufvertrags und die anschließende Weiterveräußerung in einer einzigen Vertragsurkunde erfolgt und diese Rechtsposition im eigenen wirtschaftlichen Interesse verwertet wird.

2. Das ist der Fall, wenn – unabhängig von der nicht aufgeklärten Beteiligung des Ersterwerbers am Zweiterwerber – der mit der Erfüllung des Kaufvertrags konfrontierte Ersterwerber zur Entlassung aus dem Kaufvertrag einen Ersatzkäufer zu benennen hat, der den gleichen Kaufpreis zahlt (Anschluss an ).

Fundstelle(n):
EFG 2012 S. 1297 Nr. 13
StBW 2012 S. 539 Nr. 12
SAAAE-10195

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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 02.03.2011 - 11 K 11060/07

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