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FG Berlin 23.2.2012 3 V 3006/12, BBK 11/2012 S. 489

Steuerrecht | Ermessensfehler beim Verzögerungsgeld

Die Festsetzung eines Verzögerungsgeldes von 5.000 € ist ermessensfehlerhaft,

  • wenn das FA nicht ausführt, warum es trotz schuldhafter Nichtvorlage der angeforderten Unterlagen nicht von einem Verzögerungsgeld abgesehen hat;

  • wenn das FA eine Begründung zur Höhe des Verzögerungsgeldes von 5.000 € deswegen für entbehrlich hält, weil es sich „am unteren Limit” bewege. Das gilt nur, wenn das Verzögerungsgeld in der Mindesthöhe von 2.500 € festgesetzt wird .

  • wenn das FA in der Einspruchsentscheidung nicht berücksichtigt, dass der Steuerpflichtige zwischenzeitlich doch die nötigen Unterlagen eingereicht hat; denn hiervon hängen die Dauer der Fristüberschreitung sowie der Verschuldensgrad ab.

Hinweise:

[i]Nachholung der Begründung bis zum Abschluss des Einspruchsverfahrens möglichDas FG hat aufgrund der Ermessensfehler Aussetzung...

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