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Steuerrecht | Ermessensfehler beim Verzögerungsgeld
Die Festsetzung eines Verzögerungsgeldes von 5.000 € ist ermessensfehlerhaft,
wenn das FA nicht ausführt, warum es trotz schuldhafter Nichtvorlage der angeforderten Unterlagen nicht von einem Verzögerungsgeld abgesehen hat;
wenn das FA eine Begründung zur Höhe des Verzögerungsgeldes von 5.000 € deswegen für entbehrlich hält, weil es sich „am unteren Limit” bewege. Das gilt nur, wenn das Verzögerungsgeld in der Mindesthöhe von 2.500 € festgesetzt wird .
wenn das FA in der Einspruchsentscheidung nicht berücksichtigt, dass der Steuerpflichtige zwischenzeitlich doch die nötigen Unterlagen eingereicht hat; denn hiervon hängen die Dauer der Fristüberschreitung sowie der Verschuldensgrad ab.
[i]Nachholung der Begründung bis zum Abschluss des Einspruchsverfahrens möglichDas FG hat aufgrund der Ermessensfehler Aussetzung...