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BBK Nr. 11 vom Seite 485

Abkopplung der Herstellungskosten vom Herstellungsvorgang!?

[i]Ausführlicher Beitrag ab Seite 500Die Finanzverwaltung macht ernst: Mit dem Entwurf der EStÄR 2012 wird die vom BMF bereits 2010 angekündigte Richtlinienänderung zur Ausweitung der steuerlichen Herstellungskostenuntergrenze vollzogen. Die Anwendung ist für Veranlagungszeiträume ab 2012 vorgesehen!

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

I. Neudefinition des steuerlichen Herstellungskostenbegriffs

[i]Ausweitung der steuerlichen HerstellungskostenuntergrenzeNach R 6.3 Abs. 1 EStÄR 2012 (Entwurf) sind nunmehr auch die folgenden Kostenbestandteile einbeziehungspflichtige Komponenten der steuerlichen Herstellungskosten: Kosten der allgemeinen Verwaltung, Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, Aufwendungen für freiwillige soziale Leistungen und Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung.

Hinweis:

Die Neuregelung steht der bisherigen Auffassung der Finanzverwaltung nach R 6.3 EStR 2008 (Einbeziehungswahlrecht für den Zeitraum der Herstellung) entgegen und wird in der Praxis erhebliche Auswirkungen haben.

II. Implikationen für die Bilanzierung

[i]Keine Angleichung von Handels- und SteuerrechtDurch die Novellierung des Herstellungskostenbegriffs im Zuge des BilMoG sollte die handelsrechtliche Herstellungskostenuntergrenze an die steuerliche Unt...

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