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SteuerStud Nr. 6 vom Seite 1

Fall Schlau GmbH, Schweine OHG und Kurz-GmbH

Organschaft, Einkommenvermittlung, Forderungsausfall, Verlustvortrag, Körperschaftsteuererstattung

Horst Haar

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I. Sachverhalt

A. Schlau GmbH

Die Schlau GmbH (Sitz und Geschäftsleitung in Moordorf bei Bremen) erzielt in 2010 einen vorläufigen Jahresüberschuss von 0 €. Die Gesellschaft beteiligt sich an anderen Unternehmen und importiert Waren aller Art aus Asien.

Gesellschafterin der Schlau GmbH ist zu 90 % die Schweine OHG. Die restlichen 10 % der Anteile sind in den Händen des Karl Lauer.

Es besteht seit 9 Jahren ein rechtsgültiger und im Handelsregister eingetragener Gewinnabführungsvertrag i. S. des § 291 Abs. 1 AktG gegenüber der Schweine OHG, der die Gewinnabführung und Verlustübernahme regelt. In der Bilanz zum ist aufgrund des Vertrages eine Gewinnabführungsverpflichtung von 638 392 € ausgewiesen.

Die nachfolgenden Geschäftsvorfälle sind noch bekannt:

1. Beteiligung Q-GmbH

Es wurde eine Vorabausschüttung der Q-GmbH vereinnahmt und wie folgt verbucht:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Bank
94 240 €
KapESt-Aufwand
32 000 €
SolZ-Aufwand
1 760 €
an
Beteiligungserträge
128 000 €

Hierzu liegt eine ordnungsgemäße Steuerbescheinigung vor.

Für einen Kredit, der im Zusammenhang mit der Anschaffung der Beteiligung aufgenommen wurde, sind 10 200 € Zinsaufwand gebucht worden.

2. B...
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