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Jahresabschluss: Erleichterungen für Kleinstbetriebe
[i]EU-Richtlinie In einer Eingabe hat der Deutsche Steuerberaterverband e. V. (DStV) das Bundesjustizministerium aufgefordert, die kürzlich in Kraft getretene europäische Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 78/660/EWG über den Jahresabschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen hinsichtlich Kleinstbetrieben zügig umzusetzen.
Am [i]Umsetzung in nationales Recht hat die EU die Richtlinie 2012/6/EU veröffentlicht, welche den Mitgliedstaaten neue Möglichkeiten gibt, im nationalen Recht Vereinfachungen für den Jahresabschluss von Kleinstbetrieben zu regeln. Bedeutendste Neuregelung der Richtlinie ist die Möglichkeit, Kleinstbetriebe von der Veröffentlichung ihrer Jahresabschlüsse zu befreien, sofern eine Hinterlegung in einem staatlichen Register erfolgt.