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Umwandlungssteuer | Verlustvortrag bei Abspaltung
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Bei Abspaltung eines Teilbetriebs kann jedes an der Spaltung beteiligte Unternehmen sowie auch ein Dritter allein oder zusammen mit den beteiligten Unternehmen das Fortführungserfordernis des § 15 Abs. 1 Satz 1 i. V. mit § 12 Abs. 3 Satz 2 UmwStG 2002 erfüllen (Bestätigung des , BStBl 2010 II S. 937). (2) Der Übergang eines verbleibenden Verlustabzugs setzt aber voraus, dass der verlustverursachende Betriebsteil am Stichtag der Verschmelzung oder Spaltung beim übertragenden Rechtsträger tatsächlich vorhanden ist (Anschluss an , BStBl 2011 II S. 315). – Die o. g. Entscheidung betrifft die alte Rechtslage (vor SEStEG). Durch das SEStEG ist inzwischen der Verlustübergang in allen Fällen der Umwandlung abgeschafft w...