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Umsatzsteuer | Steuerfreiheit heileurythmischer Leistungen
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Zum Nachweis der bei richtlinienkonformer Auslegung von § 4 Nr. 14 UStG erforderlichen Berufsqualifikation aus einer „regelmäßigen” Kostentragung durch Sozialversicherungsträger genügt es nicht, dass lediglich einzelne gesetzliche Krankenkassen in ihrer Satzung eine Kostentragung für Leistungen der Heileurythmie vorsehen (Fortführung des , BStBl 2005 II S. 316). (2) Der Befähigungsnachweis kann sich auch aus dem Abschluss eines Integrierten Versorgungsvertrags nach §§ 140a ff. SGB V zwischen dem Berufsverband des Leistungserbringers und den gesetzlichen Krankenkassen ergeben. Dies setzt voraus, dass der [i]Meurer, NWB 19/2011 S. 1616; Hättich/Renz, NWB 51/2011 S. 4346Leistungserbringer Mitglied des Berufsverbands ist, der Integrierte Versorgungsvertrag Qual...