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Widerspruch gegen Beitragsbescheid für 2011
[i]www.dstv.de/interessenvertretung/beruf/beruf-aktuell/tb-nr.-43-12Der DStV e. V. empfiehlt allen Steuerberatern, gegen den Beitragsbescheid der Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) für 2011 Widerspruch zu erheben. Die Frist dafür beträgt einen Monat, dürfte also vielfach in Kürze ablaufen.
Die aktuellen Bescheide beruhen auf dem neuen Gefahrtarif 2011 der VBG, der zurzeit im Rahmen von Musterverfahren überprüft wird. Der Berater sollte in seiner Widerspruchsbegründung auf diese Musterverfahren vor den Sozialgerichten verweisen und erklären, dass die Zahlung unter Vorbehalt und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht erfolgt. Das Widerspruchsverfahren kann bis zum Abschluss der Musterverfahren ebenfalls ruhen, der Widerspruch hat jedoch keine aufschiebende Wirkung.