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NWB BB 6/2012 S. 166

Abofallen im Internet: Mehr Schutz für Verbraucher

Ein Kaufvertrag im Internet kommt ab sofort nur noch zustande, wenn der Kunde bewusst einen Button anklickt, der ihn anschließend auch darüber informiert, dass seine Aktion für ihn Kosten verursacht. Der Button muss gut lesbar und eindeutig formuliert sein. Damit sollen sog. Abofallen vermieden werden, bei denen Kunden oft unbewusst kostenpflichtige Leistungen bestellen.

Praxistipp

Wer bereits in eine solche Kostenfalle getappt ist, sollte widersprechen und nicht zahlen. Das empfehlen z. B. die Verbraucherzentralen und das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Diese halten u. a. auch eine Übersicht über bekannte Abofallen, anhängende Verfahren und Anschreiben für einen Musterwiderspruch bereit.

Mehr Informationen dazu auch unter ww...

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