Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
infoCenter (Stand: August 2022)

Stundung

Peter Gerlach

I. Definition

Die Finanzbehörden können Zahlungsansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis stunden, wenn ihre Einziehung bei Fälligkeit mit erheblichen Härten für den Steuerpflichtigen verbunden wäre und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet erscheint. Die Stundung ist eine Billigkeitsmaßnahme, die i.d.R. nur auf Antrag gewährt wird und die in das pflichtgemäße Ermessen der Finanzbehörden gestellt ist.

Eine erhebliche Härte kann sich aus sachlichen Gründen ergeben (s. III.) oder in den persönlichen, wirtschaftlichen Verhältnissen des Steuerpflichtigen liegen (s. IV.). Die Stundung aus sachlichen Gründen erfolgt i.d.R. wegen alsbald fälliger Gegenansprüche des Steuerpflichtigen („Verrechnungsstundung”), eine Stundung aus persönlichen Gründen kommt wegen unverschuldeter vorübergehender Liquiditätsengpässe in Betracht („Ratenstundung”). Die Stundung von einbehaltenen Abzugssteuern (Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer etc.) gegenüber dem Entrichtungspflichtigen oder Haftungsschuldner ist allerdings gesetzlich ausgeschlossen.

Die Stundung soll grundsätzlich gegen Sicherheitsleistung gewährt werden.

Die Stundung bewirkt ein Hinausschieben der Fälligkeit, für gestundete Steuern fallen dem...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen