BFH - VIII R 13/12 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: HGB § 249 Abs 1 Satz 1,
SGB V § 106,
EStG § 4 Abs
1,
EStG § 5 Abs 1 Satz 1
Rechtsfrage
Ist hinsichtlich der Bildung einer Rückstellung für Regresse der Krankenkassen gegenüber Ärzten wegen unwirtschaftlicher Verordnungsweise in der vertragsärztlichen Versorgung eine hinreichende Konkretisierung einer ungewissen öffentlich-rechtlichen Verpflichtung erst dann gegeben, wenn ein entsprechender Beschluss des Prüfungsausschusses, einen Arzt wegen der Überschreitung der für seine Praxis ermittelten Richtgrößensummen für Arznei-, Verband- oder Heilmittel oder einer Abweichung der Verordnungsweise von den Durchschnittswerten für einen bestimmten Zeitraum in einer betragsmäßig bestimmten Höhe in Anspruch zu nehmen, vorliegt?
Konkretisierung; Öffentlich-rechtliche Verpflichtung; Rückstellung
Fundstelle(n):
UAAAE-09948