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Kindergeld für ein volljähriges behindertes „Pflegekind”
Für Pflegekinder steht den Pflegeeltern nach § 32 Abs. 1 Nr. 2 EStG generell auch Kindergeld zu. Liegt bei dem Kind eine Behinderung vor, stellen sich nicht zuletzt mit Blick auf die zeitlich unbeschränkte Anspruchsberechtigung spezielle Fragen, denen sich der BFH in einem Urteil widmet.
I. Leitsätze
Die für die Annahme eines Pflegekindschaftsverhältnisses i. S. von § 32 Abs. 1 Nr. 2 EStG erforderliche Voraussetzung, dass der Steuerpflichtige mit der Person „durch ein familienähnliches, auf längere Dauer berechnetes Band verbunden ist”, lässt sich bei einer bereits volljährigen Person nur unter engen Voraussetzungen und bei Vorliegen ganz besonderer Umstände begründen.
Handelt es sich um eine geistig oder seelisch behinderte Person, muss die Behinderung so schwer sein, dass der geistige Zustand des Behinderten dem typischen Entwicklungsstand einer noch minderjährigen Person entspricht. [...]
II. Sachverhalt
Die am geborene Klägerin nahm im Jahr 1999 die 1952 geborene Frau S in ihren Haushalt auf. Sie betreut S im Rahmen der „Familienpflege für erwachsene geistig und körperlich behinderte Menschen”. S ist seit ihrer Geburt schwerbehindert. Der Grad ihrer Behinderung betr...