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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 4 K 180/10

Gesetze: ZK Art. 24

Zollrecht: Nicht präferentieller Ursprung von Sämisch-Fensterledern aus Ziegenhaut

Leitsatz

Werden mit Salz vorkonservierte Ziegenhäute gewässert, enthaart, von Fleisch-, Sehnen- und sonstigen Resten gesäubert, von der Unter- als auch der Oberschicht der Haut durch Abschaben befreit und danach unter Einsatz von Dorschleber zu Sämischleder gegerbt, geglättet und geschnitten, so liegt darin eine ursprungsbegründende Bearbeitung.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
FAAAE-09752

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 06.12.2011 - 4 K 180/10

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